»Jeder ist zur Erfüllung der Mizwa des Bikkur Cholim verpflichtet, auch der Große (eine hochgestellte Persönlichkeit) soll den Kleinen (sozial niedrig gestellt) besuchen. Man soll die Kranken mehrmals am Tag besuchen, und jene, die die Mizwa noch häufiger erfüllen, sind rühmenswert. Sie sollen aber steht darauf achten, den Kranken nicht durch ihre Besuche zu stören und unnötig zu belasten. Jeder, der einen Kranken besucht, nimmt jenem einen Teil seiner Krankheit und mildert dessen Leiden. Alle, die die Kranken nicht besuchen, sind welche, die Blut vergießen.«
Moses Maimonides, Mischne Tora, Sefer Schoftim, Hilchot Avel, Kapitel 14,4
Gemeinsame Meldung von Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik, Diako Mannheim und Universitätsklinikum Mannheim: Besuchsregelungen ab dem 19.04.2022
Nach dem Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nutzen das Universitätsklinikum Mannheim, das Theresienkrankenhaus und das Diako Mannheim die aktuellen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, um Besuche bei ihren Patienten wieder zu ermöglichen. Ab Dienstag, 19. April, sind wieder Besuche in den Mannheimer Akutkrankenhäusern unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich.
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter in den Kliniken müssen folgende Regeln eingehalten werden: Jeder Patient, der auf einer Normalstation behandelt wird und nicht selbst SARS-CoV-2-positiv ist, kann ab dem 6. Tag seines Klinikaufenthaltes täglich zwischen 13 und 19 Uhr einen maximal zweistündigen Besuch empfangen. Dabei soll möglichst immer der gleiche Besucher kommen. Während des gesamten Besuchs muss eine FFP2-Maske getragen werden.
In besonderen Fällen sind in Absprache mit der Stationsleitung spezielle Besuchsregelungen möglich, z.B. für werdende Väter, Eltern von erkrankten Kindern oder für Angehörige sterbender bzw. schwerstkranker Patienten.
Besucher müssen negativ auf SARS-CoV-2 getestet sein. Auf Verlangen ist dafür ein Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzuweisen, eine Testung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich. Anhand eines Selbstauskunftsbogens muss sich jeder Besucher außerdem selbst auf Risiken für eine SARS-CoV-2-Infektion überprüfen. Der Selbstauskunftsbogen ist auf der Homepage der jeweiligen Klinik aufrufbar, bzw. an den Eingängen erhältlich und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Diese Regelungen sollen eine gute Balance zwischen den positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig weiter notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern gewährleisten.